Versicherungen im Turnverein Remagen
Die Mitglieder des Turnverein Remagen sind über den Sportbund Rheinland bei der ARAG-Sportversicherung gegen die wichtigsten Risiken versichert. Hierzu gehören eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung für bestimmte Fälle und eine Vertrauensschadensversicherung.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen körperlicher Unfälle, die sich während des Sportbetriebs oder anderer versicherter Veranstaltungen des Vereins ereignet haben. Mitversichert sind auch die sogenannten Wegeunfälle auf direktem Weg zur und von der Sportausübung bzw. zu Veranstaltungen des Vereins. Versichert sind die Mitglieder des Vereins, alle Funktionäre, Kampf und Schiedsrichter, Übungsleiter und die vom Verein beauftragten Helfer von versicherten Vereinsveranstaltungen, auch dann, wenn sie keine Mitglieder des Vereins sind. Nichtmitglieder, die aktiv an Vereinsveranstaltungen teilnehmen oder Besucher dieser Veranstaltungen sind, haben keinen Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung.
Die Haftpflichtversicherung des Vereins greift immer dann, wenn Mitglieder oder auch Dritte (z.B. Nichtmitglieder, Besucher von Veranstaltungen) einen Schadensersatzanspruch gegen den Verein geltend machen. Ein begründeter Schadensersatzanspruch im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen besteht immer dann, wenn einer betroffenen Person ein Schaden aufgrund eines Verschuldens des Vereins oder einer vom Verein beauftragten Person entstanden ist. Dies können Personenschäden, Sachschäden oder auch Vermögensschäden sein. Schadensersatzansprüche bei Sachschäden können beispielsweise bei der Nutzung von kommunalen Sportstätten entstehen, wenn im Rahmen des Sportbetriebs Schäden an der Sportanlage verursacht werden. Mitversichert ist in diesem Zusammenhang auch der Schlüsselverlust fremder Schlüssel in Höhe von max. 4.000 Euro, also beispielsweise bei Schlüsselverantwortung seitens des Vereins für kommunale Sportstätten.
Die Rechtschutzversicherung sorgt dafür, dass Vereine ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt dafür die Kosten. Die Rechtsschutzversicherung umfasst natürlich nicht alle Rechtsgebiete, sondern nur diejenigen, die am Häufigsten auf Sportvereine zutreffen. Der Versicherungsschutz umfasst den Schadensersatz-Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz, den Ordnungswidrigkeits-Rechtschutz, den Arbeits-Rechtschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz und den Rechtsschutz im Vertrags-und Sachenrecht.
Im Rahmen der Vertrauensschadensversicherung besteht Versicherungsschutz bei Schäden am Vereinsvermögen die durch eine Vertrauensperson verursacht worden bzw. zu verantworten sind.
Ausführliche Angaben zu den vorstehenden Versicherungen findet man im Merkblatt „Informationen zur Sportversicherung“ des Sportbunds Rheinland.
Des Weiteren hat der Turnverein Remagen eine Kfz-Zusatzsicherung mit Rechtsschutz abgeschlossen. Vertiefende Informationen siehe Versicherungsbedingungen der ARAG.
Auch die Nichtmitglieder hat der Turnverein Remagen bei der ARAG-Sportversicherung gegen die wichtigsten Risiken versichert. Bis auf die Unfallversicherung auf dem Hinweg zu unseren Sportveranstaltungen, ob Schnuppertraining, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs, sind die Nichtmitglieder genauso wie die Vereinsmitglieder versichert. Ausführliche Informationen siehe Versicherungsbedingungen der ARAG.